Es gehört zu den ureigensten Aufgaben von Verfassungsgerichten, diejenigen zu schützen, die durch parlamentarische Mehrheitsentscheidungen betroffen und in ihren Rechten verletzt werden. Demokratie in Deutschland und Europa bedeutet eben nicht Diktatur der Mehrheit. Zu unserer Demokratie gehört untrennbar der Schutz von Minderheiten. Dieser Schutz macht es erst möglich, dass aus einer Minderheit eine Mehrheit werden kann. Jeder ist im Leben mal in der Mehrheit und mal in der Minderheit. Demokratie bedeutet, dass sich der jeweilige Zustand auch wieder ändern kann. Es ist Aufgabe von Gerichten, diese Grundbedingung von Freiheit und Demokratie zu schützen.
Ann-Katrin Kaufhold, sueddeutsche.de, 02.06.2026 (online)

