Bei der Umsetzung der KI-Verordnung der EU ist es deshalb wichtig, die Besonderheiten unserer föderalen und vor allem staatsfernen Medienordnung im Durchführungsgesetz zu berücksichtigen. Dafür habe ich mich intensiv – auch im Sinne der Länder – eingesetzt und begrüße sehr, dass dies gelungen ist.
Wolfram Weimer, Pressemitteilung, 03.02.2026 (online)

