Zitiert: Gesetzgeber muss Preiserhöhungen bei Eigentümerwechsel der Medien Infrastruktur ausschließen

Anfang April (2018) ging ein Großteil der verkauften Antennen an die neuen Besitzer über. Allerdings gab es Ärger wegen der Preise, die die neuen Besitzer von Sendernetzbetreibern und Programmveranstaltern für die Mitbenutzung verlangten. Die neuen Antenneneigentümer wollten deutlich mehr Geld als bislang Media Broadcast, branchenintern ging man von einer Preiserhöhung um etwa 30 Prozent aus. Zwischenzeitlich drohte sogar die Abschaltung der Übertragung zahlreicher deutscher Radiosender (epd 15/18). Am Ende musste der frühere Kanzleramtsminister Friedrich Bohl (CDU) als Vermittler tätig werden. Nach dem Beinahe-Debakel wurde der Ruf nach Gesetzesänderungen laut. Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, forderte die Politik auf zu prüfen, „ob durch eine Anpassung der Rechtslage vergleichbare Fälle verhindert werden können“. Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) regte an, den Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes auszudehnen – damit Betreiber von Einrichtungen, die zu Telekommunikationsnetzen gehören, besser reguliert werden können (epd 26/18).

Völlig zu Recht wies der APR-Vorsitzende Felix Kovac darauf hin, dass es nicht nur um UKW gehe, sondern auch um Infrastrukturen wie das terrestrische Antennenfernsehen oder das digitale terrestrische Radio. Es müsse wirksam ausgeschlossen werden, dass ein Eigentümerwechsel Grundlage einer Preiserhöhung sein könne, wie es beispielsweise bei der Gasversorgung längst geregelt sei. Ob der Gesetzgeber sich diese Worte zu Herzen nimmt? Wetten würde man nicht darauf.

Michael Ridder, epd medien 1-2/2019, S. 6 (nicht online)

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