Es sei „schwierig festzustellen, ob die gebotene Abbildung der Meinungsvielfalt und deren ausgewogene Darstellung im Gesamtprogrammangebot tatsächlich gelingt“, räumt das Gericht ein. Einen Gesamteindruck kann man sich schon deshalb kaum verschaffen, weil die Öffentlich-Rechtlichen ein im internationalen Vergleich gigantisches Angebot bieten. Dutzende Radiosender, Landesprogramme im Fernsehen, Tiktok-Kanäle, Mediatheken-Formate und Instagram-Redaktionen produzieren Tag und Nacht Programm. So viel, einerseits, dass die Vielfalt und Ausgewogenheit schon durch die Gesetzmäßigkeiten der Wahrscheinlichkeit hergestellt sein müsste. Andererseits auch so viel, dass man schnell Gegenbeispiele findet, schlechte Sendungen, einseitige Posts, schwache Unterhaltung.
Aurelie von Blazekovic, sueddeutsche.de, 16.10.2025 (online)

