Aus Sicht der GEMA droht die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Risiko für die Musikkultur zu werden. Durch den Wegfall von Kultur- und Spartensendern würde die Sichtbarkeit und Förderung von Nischenmusik, kleineren Musikgenres und unabhängigen Musikschaffenden geschwächt. Auch die wirtschaftliche Existenz vieler Kreativschaffender wäre gefährdet.
Mit dem Inkrafttreten des Reformstaatsvertrags zur Neuordnung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks appelliert die GEMA an die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die Umsetzung der Reform verantwortungsvoll und mit kulturpolitischer Weitsicht zu gestalten. Aus Sicht der GEMA steht insbesondere die musikalische Vielfalt im Radio auf dem Spiel.
„Alle Beteiligten in den Sendern sind in der Verantwortung, die Reform mit Augenmaß umzusetzen. Der Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darf nicht unter Sparzwängen leiden“, betont GEMA CEO Dr. Tobias Holzmüller.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für die deutschsprachige Musikkultur von zentraler Bedeutung. Das bestätigte bereits der im Frühjahr 2025 veröffentlichte GEMA Radio-Report, der das Musikangebot im deutschen Radio auf Basis umfassender Airplay-Daten untersucht hat. Demnach spielen private Radiosender im Durchschnitt nur rund 2.300 verschiedene Titel pro Jahr, während es bei den öffentlich-rechtlichen Programmen mehr als 10.000 verschiedene Musikstücke sind. Die Titelvielfalt ist bei den Öffentlich-Rechtlichen somit mehr als viermal so hoch.
Auch beim deutschsprachigen Repertoire zeigen sich deutliche Unterschiede. Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit rund zehn Prozent nach wie vor für die Hörbarkeit deutschsprachiger Musik sorgt, liegt der Anteil bei den Privaten heute nur noch bei rund drei Prozent. Viele der nun zur Disposition stehenden Kultur-, Jugend- und Spartenprogramme sind zudem die einzigen linearen Plattformen für ganze Genres wie Klassik, Jazz, Indie, Singer/Songwriter, Schlager, Kinder- und Jugendmusik. Ihr Wegfall wäre ein nicht zu kompensierender Verlust.
GEMA, Pressemitteilung, 04.12.2025 (online)

