Zitiert: Empfehlungen für öffentlich-rechtliche Unterhaltung

Empfehlung 1: Für jedes Unterhaltungsformat Zielsetzungen benennen, zu welchen gesellschaftlichen Leistungen es beitragen soll, z.B.: emanzipatorische Entwicklung und Akzeptanz anderer Lebensformen, Testen und Erwerb neuer Schemata und Kompetenzen, Unterstützung bei Herausbildung sozialer Identität; Herstellung oder Widerspiegelung eines gesellschaftlichen ‘common sense’; Zugang zu politischen Informationen, Wissen, Kunst etc. für schwer erreichbare soziale Gruppen, bestimmte soziale Gruppen und in der Öffentlichkeit repräsentieren etc. (S.126)

Empfehlung 2: Monitoring der gesellschaftlichen Leistungen des gesamten Unterhaltungsangebots: Nicht jedes Unterhaltungsformat kann alle Leistungen von Unterhaltung gleichzeitig erbringen, dies würde zu einer Überfrachtung eines einzelnen Programms und zu Zielkonflikten führen. Allerdings sollte das Unterhaltungsangebot in seiner Gesamtheit die vielfältigen positiven Leistungen von Unterhaltung erbringen. Eine Gesamtbetrachtung im Rahmen eines Monitorings des Angebots ermöglicht es zu erkennen, welche Leistungen erbracht werden und wo mögliche Defizite vorhanden sind. (S.126)

Empfehlung 3: Vorbildfunktion in Bezug auf berufsethische und Produktions-Standards wahrnehmen: Die Unterhaltungsangebote des öffentlichen Rundfunks können sich nicht nur durch Format und Inhalt von der privaten Konkurrenz abgrenzen, sondern auch durch die Produktionsstandards. Dies kann u.a. durch einen besonders respektvollen Umgang mit Kandidatinnen und Kandidaten geschehen, bspw. indem Kinder-Casting-Shows unter Einhaltung strengerer Regeln zum Persönlichkeitsschutz produziert werden; bei Spielen darauf geachtet wird, dass sich der Unterhaltungswert nicht durch die Bloßstellung von Schwächen ergibt etc. Es kann auch die Vermeidung der Vermischung von publizistischen und kommerziellen Interessen beinhalten (bei Formatwahl Primat der Publizistik) oder aber die Zielsetzung, besondere Qualitäten bei der Produktion z. B. in Bezug auf Sounddesign, Ästhetik etc. zu verfolgen und nicht zuletzt Recherche für Spiele etc. durch Fachredaktionen durchführen zu lassen. (S.126 f.)

Empfehlung 4: In Diskurs mit dem Publikum, gesellschaftlichen Gruppen etc. treten: Public Value als Ergebnis von Co-Production im Sinne realer Rückkanäle und Beteiligungen (Moore 1995; Loeffler/Bovaird 2018) setzt voraus, dass eine Rückkopplung zur Öffentlichkeit vorliegt, um vom Publikum selbst Feedback, Ideen, Vorschläge zum Unterhaltungsangebot einzuholen. Dies bedeutet, dass Publikumsbeteiligung über das applaudierende Studiopublikum, quantitative Zuschauermessung oder die bestehenden Gremien (Trägerschaft in der Schweiz, Rundfunkräte in Deutschland) hinausgehen sollte.

Vielmehr ist ein Dialog mit dem Publikum in regelmässiger Form zu gestalten, wie dies u.a. in on- und off-Air Gesprächen im Rahmen von Publikums-Dialogplattformen wie Hallo SRF, ZDFmitreden oder mdrFRAGT teilweise bereits versucht wurde. Auch eine Veränderung der internen Marktforschung hin zu stärker qualitativen Methoden wie Fokusgruppendiskussionen oder Design-Thinking-Prozessen unter Einbezug des Publikums könnte dem dienen. (S. 127)

Empfehlung 5: Förderung der einheimischen Kreativwirtschaft durch die regelmässige Vergabe von auditiven und audiovisuellen Produktionen an unabhängige Produktionsunternehmen und kontinuierlicher Austausch mit dem Produktionssektor, um zu wissen, welche Bereiche für ein längerfristiges Bestehen gezielt zu fördern sind. (S. 129)

Empfehlung 6: Ergänzung des Marktangebots mit Produktionen von unterrepräsentierten Genres, Produktgruppen sowie gezielt die Förderung meritorischer Güter (also gesellschaftlich erwünschte aber nicht durch den Markt bereitgestellte Güter) im Produktionsprozess, u.a. durch Einbezug bestimmter Kunstformen (z. B. Ballett, Kleinkunst, etc.) oder Unterstützung regionaler Kultur, Sport etc. (S. 129)

ORF: PUBLIC VALUE STUDIE. DIE BEDEUTUNG ÖFFENTLICH-RECHTLICHER UNTERHALTUNG IN ZEITEN DES DIGITALEN WANDELS. 2023 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)