Zitiert: DSA und DMA greifen nicht effektiv

Der Digital Services Act (DSA) der EU regelt, was auf den Plattformen wie verbreitet werden kann. Der Digital Markets Act (DMA) regelt den wettbewerbsrechtlichen Umgang mit BigTech-Plattformen. Urheberrechtliche Bestimmungen wie das Presseleistungsschutzrecht sollen dafür sorgen, dass Plattformen wie Google, Facebook und andere die Inhalte von Presseverlagen nicht mehr kostenlos nutzen dürfen. Doch weder greifen diese Regelungen derzeit effektiv genug, noch kommen sie den Medien ausreichend zu Gute. Strafzahlungen aus DSA und DMA landen nicht bei den Verlagshäuser – dort wo der Schaden entsteht. Und das Presseleistungsschutzrecht muss erst noch gegen kooperationsunwillige und intransparente Plattformen durchgesetzt werden.

Oliver Schmidt, medienpolitik.net, 22.01.2026 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)