Der Digital Services Act (DSA) der EU regelt, was auf den Plattformen wie verbreitet werden kann. Der Digital Markets Act (DMA) regelt den wettbewerbsrechtlichen Umgang mit BigTech-Plattformen. Urheberrechtliche Bestimmungen wie das Presseleistungsschutzrecht sollen dafür sorgen, dass Plattformen wie Google, Facebook und andere die Inhalte von Presseverlagen nicht mehr kostenlos nutzen dürfen. Doch weder greifen diese Regelungen derzeit effektiv genug, noch kommen sie den Medien ausreichend zu Gute. Strafzahlungen aus DSA und DMA landen nicht bei den Verlagshäuser – dort wo der Schaden entsteht. Und das Presseleistungsschutzrecht muss erst noch gegen kooperationsunwillige und intransparente Plattformen durchgesetzt werden.
Oliver Schmidt, medienpolitik.net, 22.01.2026 (online)

