Ganz grundlegend muss gelten, dass jeder, der Informationsangebote produziert und verbreitet, dafür auch Verantwortung zu übernehmen hat, weil er öffentliche Meinungsbildungsprozesse wesentlich mitgestaltet. […]
Die künftige Regulierung muss daher von der Nutzerperspektive aus gedacht werden. Aus Sicht der Nutzer macht es schließlich keinen Unterschied, ob ein Mensch oder eine Maschine einen Text geschrieben hat. […]
Die Regelungen des Medienstaatsvertrags, die für Medienplattformen gelten, sollten auch für Medienintermediäre zur Anwendung kommen. Die verfassungsmäßige Ordnung gilt für alle Inhalte, auch für KI-generierte. […]
Wollen wir unsere Demokratie und die Meinungsfreiheit schützen, braucht es daher eine schnelle und produktive Verständigung im Länderkreis. Sonst könnte es bald zu spät sein.
Carsten Brosda, faz.net, 03.01.2026 (online)

