Weil für Inhalte infrastrukturell zusammengewachsener (und immer noch weiter zusammenwachsender) Medien ganz unterschiedliche Regeln gelten. Für klassische Pressemedien gilt das aus dem früheren 20. Jahrhundert stammende deutsche Presserecht (und für Rundfunkmedien etwas jüngeres, aber auch veraltetes Rundfunkrecht), wohingegen für die weitestgehend außereuropäischen Plattformen, die die größte Reichweite besitzen, das US-amerikanische Providerprivileg gilt und sie sich, wenn überhaupt, dann an Regeln ihres EU-Sitzlandes Irland halten. (Und dass die Plattformkonzerne in der Trump II-Ära lieber mit Teilen ihrer auch aus Europa gesaugten Gewinne Trump bespenden bzw. in dessen Durchsetzungskraft investieren, zahlt sich für sie erst recht aus …). Wobei an solchen Sachlagen ein Kulturstaatsminister nichts drehen kann, sondern sich da die ganze EU einig werden müsste.
Christian Bartels, Altpapier, 21.10.2025 (online)

