Zitiert: Die Rechtslage für Medien ist eine große Grauzone bzw. gesetzgeberisch schwer verkorkst

Weil für Inhalte infrastrukturell zusammengewachsener (und immer noch weiter zusammenwachsender) Medien ganz unterschiedliche Regeln gelten. Für klassische Pressemedien gilt das aus dem früheren 20. Jahrhundert stammende deutsche Presserecht (und für Rundfunkmedien etwas jüngeres, aber auch veraltetes Rundfunkrecht), wohingegen für die weitestgehend außereuropäischen Plattformen, die die größte Reichweite besitzen, das US-amerikanische Providerprivileg gilt und sie sich, wenn überhaupt, dann an Regeln ihres EU-Sitzlandes Irland halten. (Und dass die Plattformkonzerne in der Trump II-Ära lieber mit Teilen ihrer auch aus Europa gesaugten Gewinne Trump bespenden bzw. in dessen Durchsetzungskraft investieren, zahlt sich für sie erst recht aus …). Wobei an solchen Sachlagen ein Kulturstaatsminister nichts drehen kann, sondern sich da die ganze EU einig werden müsste.

Christian Bartels, Altpapier, 21.10.2025 (online)

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)