Die Bedeutung der Verankerung des einzelnen Journalisten in einer Redaktion schwindet deshalb. Der Journalist als Blogger und Podcaster etabliert seine Person als Marke, arbeitet aber auch im Verbund mit anderen auf gemeinsamen Plattformen und liefert auch noch Redaktionen zu. Aber die Arbeit für und auf Plattformen löst die redaktionelle Verankerung ab.
Damit ändert sich auch das Berufsbild. Dabei gilt nach wie vor: Journalist ist, wer lege artis, also nach den Regeln der Kunst, journalistisch arbeitet. Es geht also um berufsspezifische Standards, die der Journalist anwenden, die er in gewisser Weise in Ausübung des Berufs leben muss.
Peter Welchering, berliner-zeitung.de, 20.07.2026 (online)

