Zitiert: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stehe nicht zur Disposition des Staates

In seiner Sitzung setzte sich der Hörfunkrat darüber hinaus intensiv mit der aktuellen rechtlichen und medienpolitischen Debatte und der Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk auseinander. Dazu hatte das Gremium Prof. Dr. Hubertus Gersdorf eingeladen, der an der juristischen Fakultät der Universität Leipzig den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht innehat. Medienpolitik, so Gersdorf, werde künftig stärker als bisher zum Gegenstand von Wahlkämpfen. Fraglich sei, wie rechtssicher die Medienstaatsverträge der Länder bei veränderten politischen Mehrheiten in den Landesparlamenten seien. Aus seiner Sicht sei für die Kündigung der entsprechenden Staatsverträge die Zustimmung der Landesparlamente notwendig – hier reiche angesichts der Rundfunkautonomie und der ständigen Rechtsprechung der Verfassungsgerichte kein Alleingang durch einen Ministerpräsidenten. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stehe nicht zur Disposition des Staates.

Hörfunkrat Deutschlandradio, 09.03.2026 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)