Zitiert: CDU-Staatskanzleichef Rainer Robra erfindet Zuständigkeiten beim SWR

“Der Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, Rainer Robra, hat in einem Interview in „Der Zeit“ folgende Ausführungen über den SWR-Rundfunkrat gemacht: „Nehmen Sie nur eine der ARD-Tochtergesellschaften: die Degeto. Sie produziert Filme und Serien fürs Fernsehen und ist mit jährlich rund 600 Millionen Euro ausgestattet. Eigentlich ist der SWR-Rundfunkrat für sie zuständig; aber der interessiert sich höchstens dafür, wie viel Geld der SWR an die Degeto überweist und was ins Sendegebiet zurückfließt.“

Sie werden sich jetzt vielleicht wundern und fragen, was es mit dieser angeblichen Zuständigkeit des SWR-Rundfunkrats für die Degeto auf sich hat. Ich kann es Ihnen sagen: Es gibt sie schlicht nicht. Nun kann es natürlich vorkommen, dass sich ein Medienpolitiker auch mal irrt und eine Zuständigkeit annimmt, die so gar nicht existiert.

Herr Robra aber hat noch eins draufgesetzt: Er wirft dem SWR-Rundfunkrat vor, diese – gar nicht gegebene – Zuständigkeit auch noch unzureichend wahrgenommen zu haben. Dies lässt sich dann auch nicht mehr mit einem Irrtum erklären, sondern ist schlicht frank und frei erfunden. Zwar hat „Die Zeit“ auf mein Betreiben hin zwei Ausgaben später eine Berichtigung abgedruckt, die aber lediglich den Irrtum hinsichtlich der Zuständigkeit einräumt. Kein Wort von dem völlig aus der Luft gegriffenen Vorwurf, unser Gremium habe seine Kontrollbefugnis nur unzureichend wahrgenommen. Leider hat es Herr Robra bis heute nicht für notwendig erachtet, einmal persönlich mit mir Kontakt aufzunehmen und seine Administration antworten lassen. Außer einer dürren „Bedauernserklärung“ für seinen Irrtum kein Wort der Erklärung, geschweige denn eine Entschuldigung für seinen völlig unberechtigten Vorwurf gegenüber unserem Gremium. So viel zur Fehlerkultur der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt!”

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden Adolf Weiland in der öffentlichen Sitzung des SWR-Rundfunkrats am 23.09.2022 (pdf)

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