Zitiert: Bedingte Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern

13 der 16 Landtage haben inzwischen den Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ratifiziert. Er soll am 1. Dezember in Kraft treten. Die Staatsvertragsnovelle hält ARD, ZDF und Deutschlandradio auch zur Zusammenarbeit mit privaten Rundfunkveranstaltern an. Der Medienrechtler Dieter Dörr erläutert, wie die geplante Vorschrift in der Praxis zu verstehen wäre und welche Grenzen und Ausnahmen es beim Kooperationsgebot gäbe. Sein Beitrag beruht auf einem Gutachten, das er im Auftrag des WDR erstellt hat. […]

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass die Vorschrift des § 30d Abs. 2 Satz 1 MStV für die Frage, ob eine Zusammenarbeit zu erfolgen hat, eine bedingte Pflicht verankert. Dies bringt die Gefahr mit sich, dass durch eine solche Zusammenarbeit mit privaten Veranstaltern die besonderen Bindungen und Pflichten der öffentlich-rechtlichen Veranstalter umgangen oder zumindest abgeschwächt werden. Dies lässt sich durch eine Auslegung der Norm weitgehend vermeiden, die die Programmfreiheit, den Versorgungsauftrag und die Selbstverwaltungsautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in angemessener Weise berücksichtigt.

Dieter Dörr, epd medien, 04.11.2025 (online)

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)