Nachdem 2025 keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF gegen die Länder wegen der Nichterhöhung des Rundfunkbeitrags ergangen ist, wird es vermutlich 2026 zu einer Entscheidung kommen. Bayern hat hier deutlich gemacht, dass die mit dem Reformstaatsvertrag auf den Weg gebrachten Strukturreformen zunächst wirken müssen, bevor über ein neues Finanzierungsverfahren entschieden wird. Dabei bleiben wir, genauso wie beim Ziel der Beitragsstabilität.
Florian Herrmann, medienpolitik.net, 08.01.2026 (online)

