Wenig zukunftsweisend ist der Reformstaatsvertrag dort, wo er Regelungen, die schon bisher anachronistisch anmuteten, noch weiter verschärft – etwa beim Verbot „presseähnlicher“ Internetangebote von ARD und ZDF. In der Aussprache im sächsischen Landtag im Oktober kritisierten Sprecherinnen und Sprecher fast aller Fraktionen die Verschärfung, sogar Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) gestand ein, die Frage der Presseähnlichkeit sei im Staatsvertrag nicht optimal geregelt. Er versprach, sich bei künftigen Novellen für Nachbesserungen einzusetzen. […]
In der Debatte im sächsischen Landtag wurde etwa von Gesprächen mit ARD-Verantwortlichen aus dem mittleren Management berichtet, wonach nun mehr „Alibi-Videos“ produziert werden müssten, damit man Bewegtbild habe, zu dem dann Text gestellt werden könne. Das gilt auch für Audios, wie ein aktuelles Beispiel zeigt: Die Medienkolumne „Altpapier“ des MDR-Portals „Medien360G“ erscheint nun als kurzes Audio-Format unter dem Namen „Das Altpapier – Dein tägliches Medien-Update“. Im Mittelpunkt steht ein moderiertes Gespräch von fünf bis zehn Minuten Dauer, die gewohnte Textkolumne erscheint staatsvertragskonform „begleitend zum Audioformat“.
Michael Ridder, epd medien, 24.11.2025 (online)

