Ein großes Problem in dieser Debatte, in all den Debatten rund um den Einsatz von generativer KI, ist die absolute Schwammigkeit der Begriffe. „Einsatz von künstlicher Intelligenz“, das kann alles und nichts bedeuten. In der Realität äußert sich das wie folgt: KI-basierte KI-Erkennungssoftware erkennt nach undurchsichtigen Kriterien einen Prozentsatz an KI-Haftigkeit in einem Text, daraufhin erwidert dann eine Staatskanzlei, dass KI „unterstützend“ eingesetzt werde, auch bei Reden und Texten. Das ist so unspezifisch, dass die Aussage auch von einer KI stammen könnte. Hat hier ein KI-Programm Rechtschreibung und Grammatik überprüft? Hat es die Argumentationsstruktur vorgeschlagen oder den ganzen Text geschrieben? Und wenn ja, auf welcher Grundlage? Wahrscheinlich wissen es die Ersteller der Voigt-Texte selbst nicht so ganz genau. Ganz zu schweigen von Voigt selbst.
Das hat nichts mit Technologieoffenheit oder Digitalisierung zu tun. Wer in einem Gastbeitrag zum Social-Media-Verbot auf offenbar erfundene Zitate zurückgreift, beweist damit vor allem: Denkfaulheit.
Marie Gundlach, sueddeutsche.de, 11.06.2026 (online)

