Warum der WDR mehr Geld für die Barrierefreiheit braucht

„Wir haben bisher keinerlei Mittel für Barrierefreiheit bekommen, haben aber nichtsdestotrotz gerade in diesem Bereich ungeheuer viel geleistet. Wenn Sie sich unser Internet, unser Telemedienangebot ansehen, stellen Sie fest: Das ist fast komplett barrierefrei. Das ist eine riesengroße Anstrengung, eine finanzielle Anstrengung, die auch große Einschränkungen in der Art der Darstellung mit sich bringt. Es geht ja auch um die Attraktivität der Darstellung im Netz. Wir haben sehr viel in diese Richtung getan. Wir haben Gebärdendolmetscher. Für Blinde werden Stränge von Spielfilmen parallel erzählt. Wir haben für Menschen mit Hörgeräten Induktionsanlagen in unseren Konzertsälen, in Konferenzsälen. Wir haben jede Menge Untertitelungen. Und so weiter. Es kann also keine Rede davon sein, dass Menschen mit Behinderungen genau diese Dinge bei uns finanzieren sollen.

Damit da kein Irrtum entsteht: Eine solche Zweckbindung gibt es selbstverständlich nicht. Dass wir, wie Sie selber sagen, bis heute keinerlei Mittel dafür bekommen haben, zeigt, dass wir uns dieses Themas aus gesellschaftspolitischem Engagement sehr stark angenommen haben.“ So ARD-Chefin und WDR-Intendantin Monika Piel zu einer Anhörung im Düsseldorfer Landtag im April diesen Jahres.

Dabei ist das Grundgesetz eindeutig. Im Artikel 3 wird festgestellt, dass alle Menschen „vor dem Gesetz gleich“ sind. Für die Sender mit ihren Angeboten galt dies bisher nicht. Dabei ist doch in Absatz 3 festgehalten: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Wenn man nun bestimmte Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht nutzen kann, wird man benachteiligt. Dabei ist erst einmal unerheblich, ob man auch eine Rundfunkgebühr bezahlt. Schließlich war man vom Gesetzgeber über 50 Jahre lang davon befreit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine der Demokratie „dienende“ Funktion. Er soll informieren, zu Bildung und Kultur beitragen, die öffentliche Meinungs- und Willensbildung befördern. Wenn Menschen mit Behinderungen seine Angebote nicht nutzen können, benachteiligt er diese doppelt. Er schließt sie nicht nur von seinen Angeboten aus, sondern er behindert auch ihre Möglichkeiten, sich genauso gut informiert wie Nicht-Behinderte an der Meinungs- und Willensbildung beteiligen zu können.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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