Zitiert: Staatsferne des rbb ist in Gefahr, wenn sich Parteien ihrer Verantwortung enziehen

Von 30 Mitgliedern des Rundfunkrates sind immerhin acht ganz offiziell von den politischen Parteien in ihr Amt berufen worden. Haben die keine Verantwortung? Haben die wirklich nichts gewusst? Haben die den Dienstwagen der Intendantin nicht gesehen? Hatten die nicht den Verdacht, dass…

Zitiert: Das Strukturelle im RBB-Skandal

Aber einiges, das auf Strukturelles hindeutet, ist eben für alle relevant. Gerade, was die Intransparenz bei den Kontrollgremien anbelangt, deren Zusammensetzung, Entsendeprozesse und Intendanznähe ist etwa weitestgehend unbekannt. Das ist ein Problem, auf das viele seriöse Kritiker der öffentlich-rechtlichen Medien hinweisen, die…

Zitiert: Die Flucht nach vorn oder Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung

Die ARD hat Freitagabend die Flucht nach vorn angetreten. Nach wochenlangem Schweigen haben acht ARD-Intendanten erkannt, dass der Rückweg versperrt ist. Eine aus ihrer Führungsriege wurde bei unmoralischem und möglicherweise rechtswidrigem Verhalten ertappt. Das Vertrauen der Öffentlichkeit ist nicht nur gegenüber dem…

Zitiert: ARD und ZDF sehen sich in Sachen Transparenz im Wesentlichen als Berechtigte, nicht als Verpflichtete

Denn obwohl sie zu fast hundert Prozent öffentliches Geld verwenden – und hoffentlich nur selten verschwenden –, sehen sich die Öffentlich-Rechtlichen in Sachen Transparenz im Wesentlichen als Berechtigte, nicht als Verpflichtete.

Sie berufen sich dafür auf einen 34 Jahre alten Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts, in dem mal festgestellt wurde, dass sich der aus dem Grundrecht der Pressefreiheit abgeleitete Auskunftsanspruch nicht gegen Rundfunkanstalten richten könne.

Begründung: Sonst könnten private Medien den Anspruch dazu missbrauchen, ihren öffentlich-rechtlichen Wettbewerbern zu schaden.

Jost Müller-Neuhof, tagesspiegel.de, 13.8.2022 (online)