Wenn eine EU-Stelle genuine journalistische Aufgaben, wie die einer Vierten Gewalt, übernimmt und Medien über Desinformationskampagnen aufklärt, werden Grundfesten von Medien- und Informationsfreiheit berührt. Angetreten zur Verteidigung derselben, kann es sich ebenso in sein Gegenteil verkehren. … Eine unabhängige Bewertung… Weiterlesen
Durch den Austritt Großbritanniens verlässt auch ein relevanter Teil des TV-Marktes die europäische Union. Das bedeutet vor allem für Werber: 14 Prozent des europäischen Fernsehwerbemarktes, 11 Prozent ihrer Pay-TV-Abonnenten und 23 Prozent ihrer SVoD-Abonnenten sind erst einmal raus aus der… Weiterlesen
„Im Hinblick auf die Sportrechte hat Deutschland erklärt, dass die Rundfunkanstalten ihre in diesem Bereich praktizierte Geschäftspolitik transparent machen:
Der VPRT hat sich am Dienstag zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zur Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie geäußert. VPRT-Vorstandsvorsitzender Hans Demmel:
„Oberste Prämisse muss die Refinanzierungsfreiheit als Voraussetzung für Medienvielfalt in Europa sein. Nur flexible Rahmenbedingungen sichern die Zukunft audiovisueller Inhalte im Binnenmarkt, damit europäische Unternehmen international wettbewerbsfähig bleiben können.“
Ziel müsse eine noch stärkere Vereinfachung der Unterbrechervorgaben sowie die jetzt vorgeschlagene grundsätzliche Zulässigkeit von Single Spots sein. Zudem seien Quotenregelungen zur Förderung europäischer Werke mangels Bedarfs eines Eingriffes auf EU-Ebene sowie mit Blick auf die Programmfreiheit abzulehnen. (online) Weiterlesen
“Laut der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zur Rundfunkfreiheit verlangt Artikel 5 des Grundgesetzes, dass der Rundfunk „weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird“ (Erstes Rundfunkurteil von 1961). Der Mainzer Medienrechtler Matthias Cornils fasste diese Vorgabe 2012 in einem Vortrag so zusammen: Im Rundfunk müsse das gesetzliche Organisationsstatut Organe vorsehen, „die sowohl genügend Abstand vom Staat haben als sich auch nicht einseitig Partikularinteressen aus dem gesellschaftlichen Raum ergeben“. Damit sind die Staatsferne und die Gruppenferne benannt, die beiden zentralen Prinzipien des Rundfunks, die für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wie auch für die den Privatfunk beaufsichtigenden Landesmedienanstalten gelten. „Die Unabhängigkeit der Medienanstalten sowohl vom Staat als auch von einzelnen Rundfunkveranstaltern ist zu gewährleisten. Medienanstalten müssen von den zu kontrollierenden Rundfunkanbietern gänzlich unabhängig sein“, erklärte der Rostocker Staatsrechtler Hubertus Gersdorf gegenüber der MK.” Weiterlesen