Lesetipp: Neurodaten stellen neue Anforderungen an Datenschutz

Viele Staaten und Firmen sammeln Neurodaten. Damit können sie langfristig gesehen Gedanken und Gefühle kontrollieren. Der Datenschutz ist darauf bisher nicht vorbereitet.

„Neurodaten können Informationen über Gedanken und Emotionen sowie Veranlagungen für geistige und körperliche Krankheiten oder Prädispositionen für Verhaltensmuster und Persönlichkeitstypen anzeigen, selbst wenn diese sich nie manifestieren. Neurodaten sind überdies zunächst Rohdaten. Sie erhalten erst einen Sinn, wenn sie mit wissenschaftlichen Modellen der Hirnfunktion interpretiert werden. Je nach Modell lassen sich unterschiedliche Arten von Wissen über ein Individuum gewinnen“, schreiben Dara Hallinan, Philip Schütz und Michael Friedewald, die am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung an der Vrije-Universität Brüssel arbeiten, auf sueddeutsche.de (31.01.2015)

 

Diese Daten unterliegen jedoch nicht dem Datenschutz, da sie nicht „personenbezogen“ sind. Sie können gesammelt, verarbeitet und weitergegeben werden. Doch da Neurodaten individuell einzigartig sind, bleiben sie immer auch „personenbezogen“, selbst wenn alle Hinweise zu einer bürgerlichen Identität entfernt wurden.

 

Und sie fordern:

„Aber bei der künftigen Nutzung von bestimmten Neurodaten darf es keinen Ausgleich mit anderen Interessen geben, wie ihn das geltende Datenschutzrecht durch eine Vielzahl von Ausnahmen häufig vorsieht. Grundrechte wie die Menschenwürde oder eben jene Gedankenfreiheit sind unveräußerlich und gelten absolut. In einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen sie nicht für den Staat oder für Unternehmen zur Disposition.“

 

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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)