Günther Oettinger stärkt TV-Sendern bei DVB-T den Rücken

Während seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament am 29. September in Brüssel sagte Günther Oettinger laut epdmedien (40/2014), dass er den Lamy-Bericht „uneingeschränkt“ unterstütze. In diesem Bericht wird ausgeführt, dass Rundfunkanstalten das 700-Megahertz-Band noch bis etwa 2020 für terrestrische Angebote nutzen dürfen.

Derzeit wird darüber diskutiert, ab wann Mobilfunkanbieter dieses Band nutzen können, um das „drahtlose Internet weiter auszubauen“. So ist in Deutschland, u.a. durch Bundesminister für digitale Infrastruktur  Alexander Dobrindt,  dafür das Jahr 2016/2017 ins Gespräch gebracht worden. Schon 2015 wolle er die entsprechenden Frequenzen versteigern lassen. Doch ARD und ZDF wollen das 700-Megahertz-Band länger – bis mindestens 2019 – nutzen, um einen reibungslosen Umstieg auf die neue Technik DVB-T2 zu gewährleisten. Der Lamy-Bericht empfiehlt auch, die Frequenzen unterhalb des 700-Megahertz-Bereichs bis mindestens 2030 für die digital-terrestrische Rundfunkübertragung zu reservieren.

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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