EuGH gegen Überwachungszwang, doch ARD und ZDF für ACTA

 

Am Donnerstag entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass es keinen Überwachungszwang für soziale Netzwerke geben darf. Die Anbieter dürfen nicht dazu verpflichtet werden, die Daten ihrer Nutzer durch Filter nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen.

Am Freitag schloss sich Slowenien der Gruppe von ACTA-Skeptikern in der EU an. Radovan Zerjav, der Wirtschaftsminister des Landes, betonte, dass die Regierung den Prozess der Unterzeichnung einfrieren werde. Das Abkommen könne erst ratifiziert werden, wenn es ein Gleichgewicht zwischen Urheberrechtsschutz und Menschenrechten herstelle.

Und am Freitag erklärten ARD und ZDF, dass sie erwarten, dass die Bundesregierung ohne weitere Verzögerung ACTA unterzeichnet.

 

Anlass des EuGH-Urteils war eine Klage der belgischen Verwertungsgesellschaft Sabam gegen den Plattform-Betreiber Netlog. Die – nach eigenen Angaben 95 Millionen – Mitglieder können bei Netlog persönliche Profile anlegen, kommunizieren und auch Daten austauschen. Sabam geht deshalb davon aus, dass Nutzer dort auch illegal Musik und Filme kopieren.

Sabam verlangte deshalb von Netlog, ein Filtersystem zu benutzen, um urheberrechtlich geschützte Werke nicht zu veröffentlichen. Für den Europäischen Gerichtshof verstößt dies gegen das „Verbot einer allgemeinen Überwachungspflicht“. Zudem werde die unternehmerische Freiheit des Unternehmens eingeschränkt, da Netlog die Kosten für das notwendige Informatiksystem zu übernehmen hätte. (Aktenzeichen C-360/10) Die FAZ stellt dazu fest: „Das Urteil stärkt auch die Position der Demonstranten, die sich am Wochenende gegen das Acta-Abkommen gewandt hatten und gegen die zunehmende Überwachung des Internet auf die Straße gegangen waren.“

Dies ist eine weitere Niederlage für SABAM. Denn schon im November 2011 hatte der Europäische Gerichtshof eine SABAM-Klage abgewiesen, mit der die Verwertungsgesellschaft Internet-Provider dazu zwingen wollte, Internet-Filter zu installieren, um das Herunterladen urheberrechtlich geschützten Materials zu verhindern. (Süddeutsche Zeitung) Im Verfahren „Scarlet Extended“ hatte der EuGH dieses Providerprivileg bekräftigt, es allerdings nur auf die Anbieter von Internetzugängen wie die Telekom bezogen. „Jetzt ist geklärt, dass auch Host-Provider, also die Betreiber von Netzwerken wie Facebook, nicht generell von den Rechteinhabern in die Pflicht genommen werden können“, zitiert die FAZ sagte den Internetrechtler Thomas Hoeren. Eine generelle Oberwachungspflicht – wie sie ja auch in Zusammenhang mit ACTA diskutiert wird, verstoße nicht nur gegen die Bestimmungen der Richtlinie, sondern der EuGH sieht hier „auch einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta“, so der Internetrechtler Axel Metzger gegenüber der FAZ. „Nimmt man das ernst, so könnte die EU die Bestimmungen der Richtlinie nicht ohne weiteres verschärfen.“

Ein Bezug des Urteils zu ACTA ergibt sich auch aus der schwammigen Formulierung des Abkommens. So heißt es unter Artikel 28, Absatz 2: „Jede Vertragspartei fördert die Erhebung und Auswertung statistischer Daten und sonstiger sachdienlicher Informationen über Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums, ebenso die Zusammenstellung von Informationen über Verfahren, die sich bei der Vorbeugung oder Bekämpfung von Rechtsverletzungen bewährt haben.“ Um solche Daten erheben zu können, könnten Provider verpflichtet werden, den Datenverkehr ihrer Kunden zu durchleuchten. Ein Vergleich dazu: Das wäre so, als ob die Post alle Briefe öffnen und kontrollieren würde, bevor sie an die Empfänger weitergeleitet werden. Das Urteil steht dem nun entgegen.

Von dem Urteil profitieren auch Plattformen wie YouTube oder Facebook. Denn nun gibt es mehr Rechtssicherheit in Fragen der Haftung für nutzergenerierte Inhalte geschaffen. So verhandelt das Landgericht Hamburg seit Donnerstag eine Klage der Verwertungsgesellschaft GEMA, die YouTube verbieten, Videos anzubieten, solange es keine Lizenzvereinbarung gibt. Mit dem EuGH-Urteil kann die GEMA nicht mehr fordern, dass YOUTUBE präventive Filter zur Blockade von geschütztem Material einrichtet, so zeit.de

Doch ARD und ZDF drängen die Bundesregierung selbst nach diesem Urteil, ACTA zu unterzeichnen, während sich weitere EU-Staaten dagegen aussprechen, meldet heise.de.

„Die ARD-Vorsitzende, Monika Piel, der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, der Vorstandsvorsitzende des BVMI, Prof. Dieter Gorny, der Vorstandsvorsitzende der GEMA, Dr. Harald Heker, der Vorstandsvorsitzende der Produzentenallianz, Alexander Thies, der Präsident der SPIO, Steffen Kuchenreuther, der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz, sowie ZDF-Intendant, Prof. Markus Schächter, fordern die Bundesregierung gemeinsam dazu auf, das ACTA-Abkommen zum Schutz vor Internetpiraterie ohne weitere Verzögerung wie bereits beschlossen zu unterzeichnen und mit größerem Nachdruck als bisher eine zukunftsorientierte Reform des Urheberrechtes sowie dessen Schutz im digitalen Zeitalter in Angriff zu nehmen. Hierzu zählt auch eine Verbesserung der urheberrechtlichen Rahmenbedingungen für legale Angebote.“ So steht es auf presseportal.de.

„Offenbar müsse man noch stärker als bisher vermitteln, dass man mit dem Schutz des geistigen Eigentums keineswegs Barrieren in der digitalen Internetwelt errichten wolle. Es gehe für die Kreativwirtschaft vielmehr um eine ‚unverzichtbare Zukunftssicherung‘, zitiert horizont.net aus der Erklärung.

„ZDF und ARD für ACTA und Privatisierung der Rechtsdurchsetzung“, erklärt netzpolitik.org und stellt fest: „Vor allem irritiert der Satz ‚Nachdem sich jeder davon überzeugen konnte, dass alle bei ACTA zur Eindämmung von Rechtsverletzungen vorgesehenen Maßnahmen bereits dem deutschen Schutzniveau entsprechen, sollte das Abkommen nun auch unterzeichnet werden‘. Ich habe nicht das Gefühl, dass sich jeder davon überzeugen konnte, das ist eher die Kommunikationslinie der Rechteverwerter, dass ACTA selbstverständlich an der geltenden Rechtslage nichts ändern würde“

Verbände der Internet- und Hightech-Wirtschaft warnen hingegen laut heise .de „vor den in ACTA vorgesehenen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Providern im Kampf gegen Copyright-Verstöße und anderen Nebenwirkungen. Sie lehnen Warnhinweise im Kampf gegen wiederholte Copyright-Verstöße ab, wie sie die Content-Allianz befürwortet. Allgemein kritisieren die Vertreter der Vereinigung, dass noch für zu viele der Schutz des geistigen Eigentums und die Freiheit im Internet als unüberbrückbare Kluft gelte. Dies schlage sich durch ein Auseinanderdriften von Medien- und Netzpolitik nieder.“

Mario Sixtus, der als Elektrischer Reporter für das ZDF arbeitet, twitterte: „Diese politische Forderung meines Auftraggebers ist nicht meine. Um das mal laut zu sagen.“

„Dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender ARD und ZDF mit der Deutschen Content Allianz freiwillig in das Fahrwasser privatwirtschaftlich motivierter Geschäftsinteressen begeben, wurde bereits  kritisiert. Es scheint, der Tag rückt näher, an dem im größeren Rahmen darüber nachgedacht wird, wer die Piels und Schächters eigentlich bezahlt“, heißt es bei Digitale LINKE.

Gibt es nicht viele Anbieter im Internet, die mit digitalen Inhalten Geld verdienen und dies nicht trotz, sondern mit Hilfe der „bösen“ Kostenloskultur. Wieviel bezahlt man für die Google? Und – wieviel verdient Google jedes Jahr?

Eine „unverzichtbare Zukunftssicherung“ ist es wohl nicht, „sich altmodische Vertriebswege mit Verboten, Zensur- und Kontrollmechanismen zu erhalten.“

Sehen und hören die Intendanten nicht ihre Programme? Was sagen und schreiben deren medienpolitische Grundsatzabteilungen? Ja, welchen Schaden haben die Sender bisher erlitten, zumal sie selbst alle möglichen Plattformen mit ihren Inhalten beehren, ohne die Produzenten zumeist mehr dafür zu bezahlen? ARD und ZDF erhalten Gebührengelder. Damit sollen ihr Bestand und ihre Entwicklung gesichert werden. Welchen ihrer Interessen dient ACTA?

Und welches Ziel verfolgt die Deutsche Content-Allianz? Bildet sich hier nicht ein Oligopol der großen Medienanbieter heraus, die den deutschen Meinungsmarkt dominieren wollen?

 

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)