Datenschutzgutachter zum Rundfunkbeitrag in der Kritik

 

Die Ministerpräsidenten sowie die Intendanten von ARD und ZDF verweisen immer wieder darauf, dass der neue Rundfunkbeitrag datenschutzrechtlichen Standards genügt. Dazu habe der frühere und erste Bundesdatenschutzbeauftragte, Dr. Hans Peter Bull, ein Gutachten erstellt. Ich hatte das Gutachten im September 2010 vorgelegte Gutachten auf carta.info kritisiert.

 

Erst vor kurzem, im Rahmen einer Tagung „Datenschutz im 21. Jahrhundert“, zu der Innenminister Hans-Peter Friedrich eingeladen hatte, machte Hans Peter Bull deutlich, dass aus seiner Sicht die deutschen und europäischen Datenschutzmaßstäbe grundlegend zu überarbeiten seien, meldet die ZEIT. „Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sei heute nicht mehr zeitgemäß. Man könne doch von einem Bäcker an der Ecke nicht verlangen, dass er seine Kundenlisten nach genau denselben strengen Vorschriften schütze wie ein Arzt seine Patientenlisten. Allein am Risiko der Datenverarbeitung sollten sich die gesetzlichen Regelungen orientieren.“ Doch viele Kleinstunternehmen würden ihre Kundenlisten verkaufen und versuchen deshalb, sich Zusatzgeschäfte mit den Daten der Kunden legitimieren zu lassen. Schon deshalb gebe es keine Grund, die Datenschutzmaßstäbe zu verändern.

Wenn sich Hans Peter Bull auch bei seinem Gutachten für ARD und ZDF davon leiten ließ, dass die heutigen Datenschutzstandards überholt seien, dann ist klar, warum im Gegensatz zu ihm die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder weiterhin Kritik an der Umsetzung des Rundfunkbeitrags äußerten.

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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