Berlin
Das BVerfG hat mit seinem Urteil vom 18. Juli 2018 entschieden, dass der Rundfunkbeitrag im Grundsatz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Das Urteil enthält auch Aussagen über die Rolle der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht nur im dualen System von Radio und TV, sondern auch im Internet. In einer Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechungslinie äußern sich die Karlsruher Richter zur zukünftigen Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Sie erinnern an erheblichen Konzentrationsdruck im privatwirtschaftlichen Rundfunk und die damit verbundenen Risiken einer einseitigen Einflussnahme auf die öffentliche Meinungsbildung. Im Internet komme die Gefahr hinzu, dass – auch mit Hilfe von Algorithmen – Inhalte gezielt auf Interessen und Neigungen der Nutzerinnen und Nutzer zugeschnitten werden, was wiederum zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen führe. Zudem träten verstärkt nicht-publizistische Anbieter ohne journalistische Zwischenaufbereitung auf. Angesichts dessen wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Gegengewicht.
In Kooperation mit ARD und ZDF will das EMR in diesem Symposium die Aufmerksamkeit auf diese Passagen der Urteilsbegründung lenken. Den Impuls dazu wird Prof. Dr. Joachim Wieland, von der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, geben. Im Anschluss wird Dr. Eva Wagner von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz die Entwicklung der Rechtsprechungslinie des BVerfG zum Rundfunkrecht aufzeigen. Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Vorsitzender der KEK, wird das Urteil in seiner Bedeutung für die Sicherung der Meinungsvielfalt in Deutschland einordnen. Abschließend wird eine Podiumsdiskussion auch mit Vertretern der Rundfunkanstalten und der Medienanstalten stattfinden.
(online)
Kommentar verfassen