Zitiert: Woran Heike Raab die Konkretisierung des Telemedienauftrags misst

Mit dem Kriterium der Presseähnlichkeit wurde vor einigen Jahren der Versuch unternommen, Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von denen der Presseverlage unterscheidbar zu halten. Gleichzeitig handelt es sich natürlich um ein Merkmal aus der analogen Welt. Dieses können wir nicht ohne weiteres in einer konvergenten Medienwelt zur Anwendung bringen. Gerade im Internet haben sich die klassischen Grenzen zwischen Fernsehen, Radio und Zeitung inzwischen nahezu vollständig aufgelöst – und das übrigens in beide Richtungen. Darüber hinaus gibt es hervorragende Kooperationen zwischen Rundfunk und Presse, bei denen beide Seiten stark profitieren.

Wichtig ist mir daher zu betonen, dass es nicht darum gehen kann, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Verwendung von Texten grundsätzlich zu verbieten. Dort, wo ARD, ZDF und Deutschlandradio zur Erfüllung ihres verfassungsrechtlichen Auftrags auf die Nutzung von Texten angewiesen sind, muss ihnen diese erlaubt sein. Und dies ist insbesondere bei sendungsbezogenen Inhalten der Fall. Daher wollen wir hier an der unterschiedlichen Behandlung von sendungsbezogenen und nicht-sendungsbezogenen Inhalten festhalten.

Nicht immer stehen den Anstalten bewegte Bilder zur Verfügung: nehmen Sie nur die jüngsten Fälle der schrecklichen Attacken in Texas oder auch vor einem Jahr in München. Die Menschen haben in diesen Fällen ein natürliches und berechtigtes Informationsbedürfnis. Dem können die Anstalten nur nachkommen, wenn sie mithilfe von Texten begleitend und vertiefend berichten können. Auch bei der regionalen Berichterstattung fehlt es oft – nicht zuletzt aus Kostengründen – am erforderlichen Bild- und auch Tonmaterial.

Die beabsichtigte Konkretisierung muss sich daher an zwei Dingen messen lassen: Wir wollen und müssen den Presseverlagen auch im Internet angemessenen Raum zur wirtschaftlichen und publizistischen Entfaltung lassen. Gleichzeitig dürfen diese – immer auch ein wenig künstlichen – Grenzen nicht dazu führen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Auftrag nicht mehr gerecht werden kann. Und dieser umfasst eben ein attraktives und qualitativ hochwertiges Angebot für alle Bevölkerungsgruppen und zwar im gesamten Spektrum von Regionalität bis Internationalität. Dafür muss es den modernen Nutzungsgewohnheiten gerecht werden können.

 

Heike Raab, medienpolitik.de, 27.11.2017 (online)

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