Zitiert: ORF-Redakteurinnen bekommen neue Rechte zur Ablöse von Führungskräften

Die Redakteurinnen und Redakteure des ORF bekommen mehr Rechte gegenüber Führungskräften – bis zu deren Absetzung durch den ORF-Generaldirektor. […]

Bisher stimmen Redaktionen über Bewerberinnen und Bewerber für Führungsfunktionen ab, die jeweils zuständigen Direktorinnen schlagen ebenfalls dem ORF-General ihre Favoriten vor. Wer die Funktion bekommt, entscheidet der Generaldirektor als Alleingeschäftsführer. Der General oder die Generalin muss seine oder ihre Entscheidung gegenüber den Redakteursvertretern begründen, wenn sie von deren Votum abweicht.

Künftig soll es laut neuem Redaktionsstatut für Personalentscheidungen gegen Redaktionsvorschläge eine schriftliche Begründung geben. Informations- und Anhörungsrechte für die Redaktionen bei der Bestellung von Führungskräften werden nach ersten Infos über das neue Statut „erweitert“. […]

Redaktionen bekommen aber auch – und das ist sehr neu – Mitspracherechte bei der Ablöse ihrer Führungskräfte. Der Prozess nach dem neuen Redaktionsstatut: Nach drei Beschwerden über einen Chef oder eine Chefin kann die jeweilige Redaktion dieser Führungskraft das Misstrauen aussprechen. […]

Das neue Redaktionsstatut soll Redakteurinnen und Redakteure nach ersten Infos auch besser gegen sachlich nicht gerechtfertigte Eingriffe von Vorgesetzten in Beiträge schützen.

standard.at, 10.6.2022 (online)

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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