Warum die Produzentinnen und Produzenten ab 2017 besser vergütet werden müssten

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut Bundesverfassungsgericht eine Bestands- und Entwicklungsgarantie. Die Höhe des Rundfunkbeitrags soll den Sendern Bestand und Entwicklung ermöglichen. Dabei darf es zu keiner „Überkompensation“ kommen, so verlangt es die EU. Die Höhe soll zudem staatsunabhängig ermittelt werden. Deshalb gibt es die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Die Sender melden ihren Finanzbedarf bei der KEF an.

Der Bestandsbedarf der Sender ergibt sich aus ihren Angeboten, die alle gesetzlich fixiert sind. So ist die Zahl der Fernsehkanäle sowie der Radiosender per Staatsvertrag nach oben gedeckelt. Zudem haben die Sender Tarifverträgen gerecht zu werden. Um die Höhe der Ausgaben zu ermitteln, ermittelt die KEF für ein Basisjahr den Basiswert der Personal- und Programmaufwendungen sowie des Sachaufwands. Diese Basiswerte schreibt sie dann mit einem medienspezifischen Index fort. Da in den letzten Jahren die Personalaufwendungen öfter stärker gestiegen sind, als vorher angenommen wurde, haben die Sender in anderen Bereichen gekürzt. Wenn die KEF allerdings im Nachgang feststellt, dass die Sender z. B. beim Programmbedarf weniger ausgegeben haben, als man zuletzt bewilligt hatte, dann reduzieren sie den Ansatz, also den Basiswert, entsprechend. Schließlich haben die Sender gezeigt, dass sie mit weniger Geld auskommen. Solche Kürzungen reduzieren also die zur Verfügung stehenden Mittel auf Dauer.


Die KEF soll mit ihren Vorschlag also dafür sorgen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bedarfsgerecht finanziert werden. Wenn die Sender mehr Geld einnehmen, als die KEF als Bedarf berechnet hat, dann müssen die Sender dies in eine Rücklage einstellen. Jeder Cent, der über die 17,20 Euro des Rundfunkbeitrags hinausgeht, fließt in eine Rücklage. Somit ist klar: Auch wenn der Beitrag bei 17,50 statt 17,20 Euro liegt, haben die Sender keinen Cent zusätzlich zur Verfügung. Von diesen 30 Cent pro Beitragszahler und Monat – diese machen insgesamt 140 Mio. Euro im Jahr aus – wird erst einmal kein Produzent profitieren. Sie dienen einzig und allein der Politik dazu, den Rundfunkbeitrag ab 2021 niedriger zu halten.

Allerdings hat die KEF den Sendern ab 2017 für die Produzentinnen und Produzenten zusätzliche Mittel anerkannt. Zum einen gibt es die Standardsteigerungen für Programmaufwendungen (ca. +2%). Zum anderen wurden noch zusätzlich Mittel auf der Grundlage der Vereinbarung mit der Produzentenallianz bewilligt. Damit stehen der ARD ca. 36 und dem ZDF ca. 30 Mio. Euro zusätzlich zur Vergütung der Produzentinnen und Produzenten zur Verfügung. Offen ist bisher, ob und wie diese Mittel in das Programm, die einzelnen Redaktionen sowie die einzelnen Produktionen fließen sowie ob die Produzentinnen und Produzenten real besser vergütet werden. Dies zu kontrollieren ist Aufgabe der Gremien. Das meint zumindest die Politik. So haben die Ministerpräsidenten in einer Protokollnotiz zum 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RFÄSTV) festgehalten: „Die Länder erwarten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass sie die von ihnen bei der KEF angemeldeten und von der KEF anerkannten Mittel für die Kategorie Programmaufwand auch für diesen Zweck einsetzen, wobei auch gesellschaftsrechtlich von den Anstalten unabhängige Produzentinnen und Produzenten angemessen berücksichtigt werden sollen. Sie gehen davon aus, dass die zuständigen Gremien der Rundfunkanstalten, die Mittelplanung und -verwendung insoweit besonders beobachten.“

Die Gremien brauchen für ihre Kontrolle Informationen. Doch woher sollen sie diese bekommen? Sicher, sie können in den Sendern nachfragen, wie die zusätzlichen Mittel verteilt werden. Daneben wäre es gut, wenn Produzentinnen oder Produzenten bzw. deren Berufsverbände darstellen, ob und wie sich die Vergütung für vergleichbare Produktionen verändert hat. Dies gilt auch für die Frage, ob die „Verwertungsrechte angesichts der erweiterten Verbreitungsmöglichkeiten angemessen zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt und angemessene Lizenzvergütungen vereinbart werden“, wie es in einer weiteren Protokollnotiz aller Länder zum 19. RFÄSTV heißt.

Doch was ist, wenn die Sender darstellen, dass ihnen in anderen  Bereichen die Kosten stärker steigen, als die KEF bewilligt hat und sie deshalb dem Programm Mittel entziehen müssen? ARD und ZDF haben Spielräume. Es ist eine Frage, welche Prioritäten sie setzen. Schließlich haben sie zuletzt darauf verzichtet, die Rechte an den Olympischen Spielen 2018 und 2020 für über 100 Mio. Euro zu erwerben. Werden diese Mittel für anderes außer Sport genutzt?

Kommentar verfassen

Onlinefilm.org

Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)