Sachsens Staatsregierung sah bisher keinen Handlungsdruck für verfassungskonformen MDR-Staatsvertrag

Vor dreieinhalb Jahren, im März 2014, urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Gremien des ZDF verfassungswidrig zusammengesetzt seinen. Staatliche bzw. staatsnahe Vertreter machten mehr als ein Drittel aus. Nach den Kriterien des Bundesverfassungsgerichts ist auch der MDR-Rundfunkrat verfassungswidrig zusammengesetzt. Der ZDF-Staatsvertrag wurde längst novelliert. Doch die sächsische Staatsregierung sieht keinen Druck, auch den MDR-Staatsvertrag anzupassen. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Claudia Maicher (Bündnis 90/Grüne; Drs.-Nr.: 6/10490, Novellierung MDR-Staatsvertrag, online) heißt es: “Die Sächsische Staatskanzlei hält eine Ratifizierung der Novelle des MDR-Staatsvertrages vor der Neukonstituierung des MDR-Rundfunkrates im Dezember 2021 unter Berücksichtigung des im Vorfeld gemäß § 19 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag durchzuführenden Bewerbungsverfahrens für ausreichend.” Unterschrieben hatte diese Antwort Staatskanzleichef Dr. Fritz Jaeckel. Nun gibt es mit Oliver Schenk einen neuen Staatskanzleichef.

Mal sehen, er und der Ministerpräsident Michael Kretschmer es anders als ihre Vorgänger sehen und ob die Novellierung des MDR-Staatsvertrages Bestandteil des 100-Tage-Programms ist.

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)