Produzentenallianz fordert für Praktikanten Ausnahmen vom Mindestlohn

Am 20. Mai forderte die Produzentenallianz für die Filmwirtschaft Ausnahmen vom Mindestlohn für Praktikanten. Die Regelung, dass Praktika ab sechs Wochen mit Mindestlohn zu vergüten seien, „hätte massive Auswirkungen auf den Nachwuchs bei der deutschen Film- und Fernsehproduktion“, da insbesondere „die Film- und Fernsehproduktion von beruflichen Quer-, Seiten- und Wiedereinsteigern geprägt“ sei.

„Für viele Produktionsberufe wie zum Beispiel im Bereich der Aufnahmeleitung existierten keine Schul- oder Universitätsausbildungen; die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten werden im Job gelernt.“ Deshalb könne man diese erst einmal nicht nach Mindestlohn vergüten – es sei denn, diese Tätigkeiten würden länger als 12 Monate dauern. Alexander Thies verwies darauf, dass „die Berufsausbildung als regelrechte ‚Lehre‘ – wie in anderen Branchen – geschieht in der Film- und Fernsehproduktion eben über das Praktikum. Und das muss natürlich länger als sechs Wochen dauern, um eine Ausbildung über den gesamten Produktionsprozess hinweg gewährleisten zu können.“

 

Da es von verschiedener Seite Kritik an diesem Vorschlag gab, legte die Produzentenallianz am 23. Mai nach. Alexander Thieß legte noch einmal nach und stellte fest: „Die Kritiker unseres Vorschlags kennen die Situation offenkundig nicht oder wollen sie nicht zur Kenntnis nehmen.“ Und: „Es scheint, als hätten manche diesen zentralen Punkt unseres Vorschlags entweder nicht wahrgenommen oder nicht verstanden.“

 

Martin Hagemann  von der AGDOK verwies darauf, dass die Produzentenallianz eine politische Chance verstreichen ließ:

„ Die Allianz hätte die Mindestlohn-Initiative des Bundes nutzen sollen, um die Politik aufzufordern, „bei der Einführung eines solchen Gesetzes dafür zu sorgen, dass die Sender endlich zu realistischen gesetzes- und tarifvertragstreuen Kalkulationen und Finanzierungen zurückkehren und dafür zu sorgen, dass die völlig anachronistischen und in Europa fast einzigartigen Eigenanteilsregeln bei der Filmförderung abgeschafft werden.“ Und weiter: „Mindestlohn und gleichzeitiger Druck auf die Politik, das Mindestlohngesetz auch bezahlbar zu machen, das wäre die richtige Haltung in der Frage.“

Schon zuvor  hatte er angemerkt: „Dafür sind die Rundfunkbeiträge da, genau dafür: der Steuerzahler zahlt, und die Arbeitnehmer erhalten anständige Löhne, Gehälter, Gagen, Honorare! …Bitte setzen Sie sich ein dafür, dass die ÖRR-Sender zeitgemäße und Löhne, Gehälter, Gagen und Honorare zahlen, die Sie selbstverständlich an die Filmschaffenden weiterreichen.“

 

Damit steht er nicht allein, wie die Presseinfo von ver.di (Mindestlohn muss ausnahmslos gelten – auch für Filmproduktionen, 26.05.2014) zeigt.

 

Dass es verschiedene Lösungen für das Problem gibt, zeigt auch eine aktuelle Umfrage von Blickpunkt:Film, in der als eine Lösungsmöglichkeit angeboten wird: „Statt die Wurzel des Übels – die Terms of Trade mit den Sendern – anzupacken, trägt man die Misere auf dem Rücken der Schwächsten aus.“

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)