Lösung im Datschen-Rundfunkgebühren-Streit?

 

Die Kritik an der Rundfunkgebühr für Kleingärtner riss in den letzten Tagen nicht ab. Für Bernd Engelhart, den Vorsitzenden des Landesverbandes der Gartenfreunde Brandenburgs, ist sie ein Unding. Er kritisierte in der Märkischen Allgemeinen, dass der Staatsvertrag unterstellt, „Besitzer eines Gartenhauses würden dort 12 Monate im Jahr Radio und Fernsehen nutzen. Ab Oktober würden Strom und Wasser abgestellt. Es sei deshalb ungerecht, auch für die Wintermonate GEZ-Gebühren zu verlangen.“ Die Thüringer Allgemeine dokumentierte den Zorn mit Beiträgen und Leserbriefen.

 

Die ARD wolle Großlauben mit mehr als 24 Quadratmetern nicht anders behandeln als die kleineren Lauben in Westdeutschland, sagte die Thüringer Staatskanzleiministerin Marion Walsmann am Mittwoch im Erfurter Landtag, so welt.de. Die Rundfunkanstalten wollten sich für eine möglichst unbürokratische Lösung einsetzen.

 

Eine unbürokratische Lösung kann jedoch nur die Politik vorgeben. Denn es ist gesetzlich vorgegeben, wer den Rundfunkbeitrag bezahlen muss. Spielräume haben die Anstalten faktisch nicht

Marion Walsmann erklärte am Mittwoch im Thüringer Landtag, dass die neue Regelung am Donnerstag auf der Tagung der Staatskanzleichefs in Berlin festgezurrt werden solle. Der neue Rundfunkstaatsvertrag, der schon unterschrieben sei, werde mit einer sogenannten Klarstellung versehen. Eine nachträgliche Änderung am Gesetzestext, an der Begründung des Gesetzes wie auch eine zusätzliche Protokollnotiz seien nicht mehr möglich, da der Vertrag schon unterzeichnet sei.

Marion Walsmann habe für eine „Zwischenzeit“ bis zu einem neuen Staatsvertrag an einer Hintertür-Lösung gebastelt. „Danach würden die Länder und die Rundfunkanstalten eine sogenannte Klarstellung beschließen, in der auch DDR-Datschen von der Gebühr ausgenommen sind. Eine entsprechende Zustimmung des MDR stellvertretend für sämtliche ARD-Sender liege vor, sagte Marion Walsmann am Mittwoch der Thüringer Allgemeinen.

Gestern konnte Marion Walsmann einen Erfolg verkünden:Die Befreiung gilt unabhängig von der Größe der Gartenlauben“, erklärte sie nach der Sitzung der Kanzleichefs in Berlin . Das sei einer Initiative Thüringens zu verdanken. Schließlich sei es der politische Wille „eigentlich gewesen, sämtliche Lauben zu befreien.“

Denn wie hieß es vor etwas mehr als einem Jahr: „Radiohörer zahlen mehr, Kleingärtner und taubblinde Menschen sind von der Rundfunkgebühr künftig befreit. Diesen Beschluss fassten die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz zur Rundfunkfinanzierung am Freitag in Magdeburg.“ So stand es in der Thüringer Allgemeinen. „Für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender ist der gefundene Kompromiss eine gute Lösung“, sagte Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) damals nach dem Treffen der Länderchefs in Magdeburg. Thüringen habe bis sich „zuletzt für Ergänzungen im neuen Gebührenmodell stark gemacht, um die neue Regelung verfassungssicher zu machen. Im Staatsvertrag der Länder sei jetzt festgelegt, dass Kleingärtner und taubblinde Menschen keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen“, erklärte zudem Thüringens Medienstaatssekretär Peter Zimmermann.

Allerdings ist zu fragen, wieso dann das neu erarbeitete Gesetz dem widersprach? Hat da jemand nicht aufgepasst? War die Materie zu komplex? Nun, die Begründung zu dem entsprechenden Paragraphen ist eindeutig. Derjenige, der das zugearbeit hat, wusste, was er wollte: den doppelten Rundfunkbeitrag der Kleingärtner. Über das Motiv kann nur spekuliert werden. Auch wenn die Landesregierungen dafür verantwortlich sind, die Rundfunkanstalten werden dafür in Haft genommen. Schließlich bekommen diese das Geld. Durch so eine „Aktion“ werden viele Bürgerinnen und Bürger in ihrer Auffassung bestärkt, dass ARD und ZDF nicht „den Hals voll genug bekommen können“. Spannend wäre es also zu erfahren, wer den Vorschlag, so wie er im Gesetzestext noch steht, eingebracht hat. Das muss ja dokumentiert sein.

Die Federführung für die gesetzestechnische Umsetzung des neuen Modell hatte für die Länder übrigens die Thüringer Staatskanzlei übernommen. War das der Grund, warum „einige der Kanzleichefs das Thema in Berlin erst gar nicht auf der Tagesordnung haben“ wollten, wie sie der Thüringer Allgemeinen sagte?

 

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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