Länder über Höhe des Rundfunkbeitrag uneins

Die KEF hat nach einem internen Bericht vorgeschlagen, den Rundfunkbeitrag um 29 Cent zu senken. Die Landesregierungen haben dazu unterschiedliche laut heise.de (online, 09.02.2016) Auffassungen.

 

Für eine Senkung sind:

  • Sachsen-Anhalt
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Hessen, wenn die gerade beschlossene Reduzierung der Hörfunkwerbung beim WDR berücksichtigt wird

Gegen eine Senkung sind:

  • Sachsen,
  • Hamburg (Ziel: Beitragsstabilität),
  • Nordrhein-Westfalen (Ziel: Beitragsstabilität),,
  • Rheinland-Pfalz

Noch keine Position haben:

  • Bayern,
  • Baden-Württemberg,
  • Berlin,
  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Schleswig-Holstein und
  • Thüringen

 

In 2016 gibt es Landtagswahlen in:

  • Sachsen-Anhalt,
  • Baden-Württemberg,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Mecklenburg-Vorpommern, Berlin

 

Es gibt also keinen direkten Zusammenhang zwischen Landtagswahlen und Position zur Beitragssenkung.

 

Bei der zuletzt (2014) von der KEF vorgeschlagenen Senkung des Rundfunkbeitrags forderte Sachsen als erstes Land schon vor Bekanntgabe des Vorschlags der KEF eine Senkung um 1 Euro. Sachsen-Anhalt machte später den Vorschlag, abweichend von der KEF-Empfehlung (Senkung um 73 Cent auf 17,25 Euro) den Beitrag nur um 48 Cent abzusenken, weil seinerzeit unklar war, ob der damals noch neu eingeführte Rundfunkbeitrag tatsächlich den von der KEF prognostizierten Ertrag erbringen würde. (http://kef-online.de/inhalte/bericht19/zehntes.html) Diesem Vorschlag schlossen sich die anderen Bundesländer an.

 

Eine Senkung von 29 Cent macht eine Reduzierung des Gesamtvolumens von ca. 130 Mio. Euro im Jahr aus. Große Entlastungen einzelner Beitragszahlergruppen (Kfz) sind damit nicht möglich – allerdings könnte die Beitragsfreiheit für Behinderte wieder eingeführt werden.

 

Es wird zudem deutlich, dass viele Landesregierungen auf die Beitragsstabilität zielen. Doch wie soll der Beitrag langfristig stabil gehalten werden, wenn die Ausgaben weiter steigen, jedoch die Einnahmen nicht in gleichem Maße? Soll dann von dem bisherigen Verfahren abgewichen werden, dass der von der KEF anerkannte Bedarf zu finanzieren ist? Oder wird es von Seiten der Politik klare Vorgaben geben, um den Finanzbedarf einzuschränken?

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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