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Bei Helmut Kohl ging es am Ende nicht um 110 Euro für ein Kindermädchen im Hotel, sondern um eine die Republik erschütternde mafiöse Korruptionsstruktur. Der Dicke zahlte 300.000 Mark und die Justiz beließ es dabei, die Sache niemals aufzuklären. Mir ekelt vor Staatsanwälten im Auftrag der Bild-Zeitung, und vor den Zeitungen als Staatsanwälten auch. Wulffs Rücktrittsgrund ist „Peinlichkeit im Amt“, wie immer das juristische Verfahren ausgeht. Und offenbar ist uns ein schiefgegangener Musterschüler peinlicher als ein Bimbestitan.

 

Friedrich Küppersbusch, taz, 15.04.2013

 

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Im beschaulichen Berliner Stadtteil Reinickendorf erscheint seit 1999 „Die Dorfzeitung“. Jeden Monat liegt ein Exemplar davon in 30 000 Briefkästen. Der Inhalt ist von bescheidener Qualität, vor Anzeigen kann sich Annemarie Harms, Gründerin und Herausgeberin der Zeitung dennoch nicht retten. Der Allgemeinen Frankfurter Sonntagszeitung hat sie ihr Erfolgsrezept verraten: „Am wichtigsten ist, dass wir kein Niveau haben“.

Jürgen Amendt, Neues Deutschland, 15.04.2013

 

 

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Pressekonferenz zum Bürgerinformationsgesetz: Wissen, was die Behörden wissen PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Eleni Klotsikas   
Dienstag, den 21. Dezember 2010 um 15:07 Uhr

Berlin, 21. Dezember 2010

 

„Wissen, was die Behörden wissen“, das klingt eigentlich nicht wie eine Utopie, sondern wie ein ganz normales Bürgerrecht. Dennoch verhalten sich Behörden bei Informationsgesuchen der Bürger oft unkooperativ. Selbst bei ganz alltäglichen Informationswünschen, wie etwa zur Sicherheit von Lebensmitteln tun sich oft unnötige Barrieren auf: Anträge werden oft abgelehnt, erst nach Monaten beantwortet oder haben hohe Bearbeitungsgebühren zur Folge.

 

Die Initiatoren des Bürgerinformationsgesetzes von links nach rechts: Dr. Sven Berger (Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit), Dr. Wilhelm Mecklenburg (Rechtsanwalt und Autor des Gesetzesentwurfs), Dr. Manfred Redelfs (Greenpeace Rechercheabteilung), Markus Grill (Netzwerk Recherche)

 

Ein Bündnis aus drei Organisationen, darunter Greenpeace, die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit und Netzwerk Recherche, stellten daher am Dienstag, den 21. Dezember in Berlin ein umfassendes Informationsgesetz vor. An bisherigen Gesetzen mangelt es bisher nicht – allein für Bundesbehörden gelten das Verbraucherinformationsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz – doch genau das ist das Problem. „Die Informationsgesetzlandschaft ist so zersplittert, dass die Anwendbarkeit für den normalen Bürger genau daran scheitert“, sagte Dr. Wilhelm Mecklenburg, Rechtsanwalt und Autor des Gesetzesentwurfs vor den versammelten Journalisten. Durch die Vielfalt der Gesetze seien die Ansprüche derart undurchsichtig geworden, dass allein das schon eine Beschränkung der Informationsfreiheit bedeute.

 

 

Ein Bündnis aus drei Organisationen, darunter Greenpeace, die Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit und Netzwerk Recherche, stellten daher am Dienstag, den 21. Dezember in Berlin ein umfassendes Informationsgesetz vor. An bisherigen Gesetzen mangelt es bisher nicht – allein für Bundesbehörden gelten das Verbraucherinformationsgesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz – doch genau das ist das Problem. „Die Informationsgesetzlandschaft ist so zersplittert, dass die Anwendbarkeit für den normalen Bürger genau daran scheitert“, sagte Dr. Wilhelm Mecklenburg, Rechtsanwalt und Autor des Gesetzesentwurfs vor den versammelten Journalisten. Durch die Vielfalt der Gesetze seien die Ansprüche derart undurchsichtig geworden, dass allein das schon eine Beschränkung der Informationsfreiheit bedeute. Das neue Gesetz soll die bestehenden Regelungen bündeln und durch enge Antwortfristen, niedrige Gebühren und aktive Informationspflicht der Behörden bürgerfreundlicher gestalten. Zudem sollen mti dem neuen Gesetz Restaurants und Lebensmittelgeschäfte zum Aushang der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen verpflichtet werden, so wie dies auch erfolgreich im Nachbarland Dänemark praktiziert wird.

 

Im internationalen Vergleich liege Deutschland weit hinter anderen Ländern zurück, wenn es darum geht, seinen Bürgern Informationsfreiheit zu gewähren. Daran habe aus Sicht der Initiatoren auch das Inkrafttreten des  Informationsfreiheitsgesetzes vor genau fünf Jahren nichts geändert. Das Problem sind die vielen Ausnahmeregelungen in den bestehenden Gesetzes, die die Informationspflicht der Behörden extrem einschränkten. Im neuen Gesetz wollen die Initiatoren wiederum die Ausnahmeregelung extrem einschränken, so dass die behördliche Auskunftspflicht nur bei resultierender Lebensgefahr aufgehoben ist. Anlass für diesen Vorstoß bietet aus Sicht der Initiatoren die anstehende Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes. Warum die Initiatoren gleich ein neuen Gesetzentwurf vorbringen und nicht beispielsweise an der Novellierung bestehender Gesetze mit arbeiten, liegt die Änderungen daran so radikal sein müssten, dass dies letztlich immer darauf hinauslaufen würde, gleich ein neues Gesetz zu schreiben, so Rechtsanwalt Mecklenburg.

 

Dr. Wilhelm Mecklenburg (Rechtsanwalt und Autor des Gesetzesentwurfs) und Dr. Manfred Redelfs (Greenpace Rechercheabteilung)

 

Interview mit Dr. Wilhelm Mecklenburg, Autor des Gesetzesentwurfs

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Interview mit Christoph J. Partsch, Partsch &Partber Rechtsanwälte

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Interview mit Dr. Manfred Redelfs, Greenpeace Rechercheabteilung

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Fazit:

Wissenswert: *****
Unterhaltungswert: **
Kontaktwert: ***
Ambiente: **

 

By Eleni Klotsikas

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 22. Dezember 2010 um 17:17 Uhr