Dokumentiert: Folgen fehlender Sachkenntnis – 24-Stunden-Verweildauer für Sportereignisse bei ARD und ZDF

„Die Übertragungen bestimmter sportlicher Großereignisse zum Beispiel dürfen nur 24 Stunden im Netz stehen. Das galt auch für das WM-Finale zwischen Deutschland und Argentinien. Selbst der mächtige Weltfußballverband aber hätte gar nichts dagegen gehabt, wenn die Partie noch Tage später zu sehen gewesen wäre, denn der Vertrag zwischen der FIFA sowie ARD und ZDF beinhaltete auch die Online-Rechte. Der Gesetzgeber war bei der Formulierung des Passus’ davon ausgegangen, dass solche Rechte grundsätzlich zusätzliche Kosten verursachen.“

 

Tilmann Gangloff in epdmedien, 41/2014

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Zitat der Woche
Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
Out of Space
Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)