Bernd Hilder bleibt Angestellter der LVZ

 

Laut Leipziger Internetzeitung entschied das Arbeitsgericht Leipzig, dass die Kündigung des ehemaligen Chefredakteurs der Leipziger Volkszeitung (LVZ) unwirksam ist. Abgelehnt hat das Gericht jedoch den Antrag, welchem zufolge Hilder auf seinem alten Posten weiterbeschäftigt hätte werden müssen. Dies sei für die Zeitung nicht zumutbar.

 

Ausgangspunkt für die Kündigung sei, do wird es jetzt dargestellt, die Berichterstattung über Hilders Kandidatur zum MDR-Intendanten in 2011. So habe Hilder verhindert, dass die LVZ darüber berichtet hätte, obwohl der Konzern-Chef von Madsack,  Herbert Flecken, angewiesen hatte, die Berichterstattung „in andere Hände zu geben“.  Zudem, so der LVZ-Anwalt, sei Hilder das „Repräsentieren … wichtiger gewesen als die inhaltliche Arbeit an der Zeitung“. Er habe das Lokale nicht gestärkt, eine Vernetzung von Print und Online nicht befördert. Auf Kritik habe er nicht reagiert.

Doch eine Kündigung könne man erst aussprechen, wenn der Mitarbeiter zuvor drei Mal abgemahnt wurde. Diese Abmahnungen gab es nicht. Anscheinend hatte man die Hoffnung, dass Hilder die MDR-Spitze erobern könne. Mit Abmahnungen in der Personalakte hätte Bernd Hilder gar nicht beim MDR antreten brauchen. Im Bewerbungsverfahren hätten Abmahnungen schlecht ausgesehen. Und so gereicht ihm jetzt dieses doppelte Spiel – oder war es nur Inkonsequenz – des Verlags zum Vorteil. Seine Arbeit sei zuvor nicht beanstandet worden, somit könne man ihm nicht kündigen. All die ihm jetzt gemachten Vorwürfen hätten abgemahnt werden müssen. Nur dann sein eine kündigung rechtmäßig.

 

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