Berliner Rede zum Urheberrecht

Berlin, 14.06.2010

Seit nunmehr einem Jahr geistert der Begriff durch die deutsche Öffentlichkeit: „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“. Ebenjene verlangen vom Gesetzgeber, ein solches Recht einzuführen, um so genannten „Content-Klau“ und die unentgeltliche gewerbliche Nutzung von Inhalten, die die Verleger ins Netz stellen, zu unterbinden. Gründe für die Verleger, nervös zu werden, gibt es zuhauf. 700 Millionen Euro weniger werden die Zeitschriften in den nächsten sechs Jahren einnehmen. Ein Grund dafür sind die Verluste im Internet, wo ihre Inhalte eben oft umsonst zu haben sind – und anderen, wie etwa der Suchmaschine Google, durch Verlinkung Werbemillionen bescheren.

 

 

Damit soll nun Schluss sein und anstatt Google einfach von den eigenen Angeboten auszuschließen, soll ein neues Gesetz her. Die Lobbyisten des Leistungsschutzrechtes konnten dies immerhin so überzeugend bei der Politik rüberbringen, dass ihr Wunsch sogar als Vorhaben in die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP aufgenommen wurde. Handlungsbedarf also für die Bundesjustizministerin, von der konkrete Aussagen zu einem Leistungsschutzrecht seit Langem erwartet werden.

Denn das kleine Problem an der ganzen Angelegenheit ist: Niemand weiß so richtig, wie so ein Leistungsschutzrecht aussehen soll, vermutlich nicht mal die Verleger, also die Verwerter publizistischer Leistungen, selbst. Klar scheint nur folgender Plan: Die Verlage könnten immer, wenn die von ihnen vertriebenen Inhalte ein Dritter im Internet nutzt, Geld kassieren, insbesondere dann, wenn es zu einer „ungenehmigten gewerblichen Nutzung“ käme, so Christoph Keese vom Springer-Verlag.

Wie diese Ahndung der Fremdnutzung von Inhalten konkret aussehen und wer davon alles betroffen sein könnte, ist bis heute allerdings nicht bekannt. Hauptsache, am Ende fließt mehr Geld in die Kassen, das – so die Vorstellung – von einer neuen Verwertungsgesellschaft eingetrieben werden soll. Die Kritiker eines Leistungsschutzgesetzes befürchten hingegen Einschränkungen bei der Nutzung des Internets, denn von solcherart „Leistungsschutz“ könnten nicht nur so genannte Snippets betroffen sein, wie sie Google auf seinem erfolgreichen Newsaggregator „Google news“ verwendet, sondern auch Überschriften, Unterzeilen, Vorspänne; vielleicht sogar Informationen, die bisher frei zur Verfügung für jedermann sind. Eine Einschränkung, die in keinem Verhältnis steht zum öffentlichen Interesse an Information.

Vor diesem Hintergrund kein Wunder: Mit Spannung erwarteten die etwa (geschätzten) 200 Anwesenden, welche Perspektive Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Leistungsschutzrecht geben würde (nachdem vorab Ulrich Wickert mit mahnenden Worten an die Ministerin den Schutz der Urheber beschwor). Viel Erhellendes konnte indes auch Frau Leutheusser-Schnarrenberger nicht verkünden. Zwar zeigte sie einerseits Verständnis für die Verleger, mit den Worten: „Wenn für die eigene Wertschöpfung systematisch fremde Leistungen genutzt werden, dann stellt sich wieder die Frage nach der Leistungsgerechtigkeit. Wir müssen deshalb die Debatte führen, nicht ob, sondern wie wir neben dem Urheberrecht der Journalisten auch die organisatorische und wirtschaftliche Leistung der Presseverleger besser schützen.“ Doch konkrete Aussagen ließ sie vermissen: „Wie so ein Leistungsschutz im Detail aussehen kann, ist offen.“ Um anschließend nicht nur die Zitierfreiheit zu verteidigen, sondern auch mahnend nachzusetzen: „Niemand sollte sich von der Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage finanzielle Wunder erwarten. Dieses neue Schutzrecht kann kein Allheilmittel für die Strukturveränderungen des Marktes sein.“

Ein Dämpfer also für die Verleger. Doch nicht nur für die. Auch die Verfechter einer Kulturflatrate fürs Internet – einem anderen Modell, um Geld für Inhalte im Netz zu generieren – können sich wenig Hoffnung machen. „Dies wäre eine Zwangskollektivierung der Rechte, die einen gewaltigen Verteilungskampf der Urheber um die Einnahmen zur Folge hätte“, sagte die Ministerin und folgerte am Ende einer längeren Argumentationskette: „Vorstellungen, die unter dem Begriff Kulturflatrate diskutiert werden, sind keine Lösung des Problems.“

Wie diese Lösung nun tatsächlich aussehen könnte, darüber kann nun munter weiter diskutiert werden. Bei Wasser und Wein, Laugengebäck und Life-Musik vom Supreme Jazz Trio konnten die anwesenden Gäste schon mal entspannt damit anfangen. VLinß

 

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Berliner Rede im Wortlaut

 

Fazit:
Wissenswert: ***
Unterhaltungswert: ***
Kontaktwert: ****
Ambiente: *****

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Gut zur Entgiftung des öffentlichen Diskurses wäre es, auch in den Beiträgen jener, die anders denken als man selbst, die klügsten Gedanken zu suchen, nicht die dümmsten. Man läuft natürlich dann Gefahr, am Ende nicht mehr uneingeschränkt Recht, sondern einen Denkprozess in Gang gesetzt zu haben.   Klaus Raab, MDR-Altpapier, 25.05.2020, (online)    
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Auf seinem YouTube-Kanal „Ryan ToysReview“ testet der kleine Amerikaner Ryan seit März 2015 allerhand Spielzeug. Die Beschreibung des erfolgreichen Channels ist simpel: „Rezensionen für Kinderspiele von einem Kind! Folge Ryan dabei, wie er Spielzeug und Kinderspielzeug testet.“ Ryan hat 17 Millionen Abonnenten und verdient 22 Millionen Dollar im Jahr. Berliner Zeitung, 04.12.2018 (online)